Renditerechner →
onprop Kaufnebenkosten-Rechner · Kalkulation

Was kostet der Immobilienkauf wirklich?

Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler kommen zum Kaufpreis dazu – oft 9 bis 15 % mehr. Trag deine Eckdaten ein und sieh sofort, was der Kauf insgesamt kostet. Kostenlos, ohne Login.

Deine Eckdaten

%
%
%
%

Grunderwerbsteuer-Sätze Stand 2025, Notar/Grundbuch/Makler als übliche Richtwerte – Einzelfall kann abweichen. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Ergebnis

Grunderwerbsteuer
Notarkosten
Grundbuchkosten
Maklerprovision
Kaufnebenkosten gesamt
… in % vom Kaufpreis
Gesamtkosten (Kaufpreis + Nebenkosten)
Jetzt Rendite berechnen →

Kaufnebenkosten & Finanzierung automatisch im Blick

onprop verwaltet Kaufpreis, Nebenkosten und Finanzierung für jedes deiner Objekte automatisch – inklusive Cashflow, Rendite und Steuerreport. Trag dich in die Warteliste ein, wir melden uns mit deinem Zugang.

Häufige Fragen zu den Kaufnebenkosten

Was zählt zu den Kaufnebenkosten?

Die drei festen Posten sind Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5–6,5 %), Notarkosten für Kaufvertrag und Grundschuldbestellung (~1,5 %) und Grundbuchkosten für die Eintragung (~0,5 %). Dazu kommt bei einem Kauf über einen Makler die Maklerprovision. In Summe liegen die Kaufnebenkosten meist zwischen 9 % und 15 % des Kaufpreises.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland?

Sie reicht von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (u. a. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein). Der Rechner setzt den Satz deines Bundeslands automatisch – du kannst ihn oben jederzeit überschreiben.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Seit dem Gesetz zur Teilung der Maklerkosten (Dezember 2020) darf der Käuferanteil an der Provision höchstens so hoch sein wie der Anteil des Verkäufers – in der Praxis meist eine hälftige Teilung, oft rund 3,57 % je Seite (inkl. MwSt.). Ohne Makler entfällt dieser Posten komplett.

Sind Kaufnebenkosten steuerlich absetzbar?

Bei einer selbstgenutzten Immobilie nicht. Bei einer vermieteten Kapitalanlage-Immobilie zählen sie zu den Anschaffungskosten und werden zusammen mit dem Gebäudewert über die AfA (Abschreibung) über die Nutzungsdauer steuerlich geltend gemacht – sie mindern also über Jahre die Steuerlast.