Häufige Fragen zu den Kaufnebenkosten
Was zählt zu den Kaufnebenkosten?
Die drei festen Posten sind Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5–6,5 %), Notarkosten für Kaufvertrag und Grundschuldbestellung (~1,5 %) und Grundbuchkosten für die Eintragung (~0,5 %). Dazu kommt bei einem Kauf über einen Makler die Maklerprovision. In Summe liegen die Kaufnebenkosten meist zwischen 9 % und 15 % des Kaufpreises.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland?
Sie reicht von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (u. a. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein). Der Rechner setzt den Satz deines Bundeslands automatisch – du kannst ihn oben jederzeit überschreiben.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Seit dem Gesetz zur Teilung der Maklerkosten (Dezember 2020) darf der Käuferanteil an der Provision höchstens so hoch sein wie der Anteil des Verkäufers – in der Praxis meist eine hälftige Teilung, oft rund 3,57 % je Seite (inkl. MwSt.). Ohne Makler entfällt dieser Posten komplett.
Sind Kaufnebenkosten steuerlich absetzbar?
Bei einer selbstgenutzten Immobilie nicht. Bei einer vermieteten Kapitalanlage-Immobilie zählen sie zu den Anschaffungskosten und werden zusammen mit dem Gebäudewert über die AfA (Abschreibung) über die Nutzungsdauer steuerlich geltend gemacht – sie mindern also über Jahre die Steuerlast.